Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch auch sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine beziehungsweise ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen. Sie sind in der Regel nicht strafbar.

Beispiele wären hierfür:

Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind durch sexualisierte Worte.
Eine Person beobachtet ein Kind ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
Eine Person berührt ein Kind flüchtig über der Kleidung, zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust.
Macht die Person das aus Versehen, ist das eine Grenzverletzung. Dann ist es wichtig, dass die Person das Kind um Entschuldigung bittet.

Strafbarer Missbrauch
Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes durch eine erwachsene oder jugendliche Person stattfinden. Dazu gehört zum Beispiel, wenn diese Person sich vom Kind befriedigen lässt, die Genitalien des Kindes manipuliert oder ihm Zungenküsse gibt. Bei schwerem sexuellen Missbrauch kommt es zu vaginalen, oralen oder analen Penetrationen. Das heißt: Der Täter oder die Täterin dringt in den Körper des Kindes ein.
Auch gibt es strafbare Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen. Zum Beispiel, wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich auszieht, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen vor der Webcam auffordert. Das Fotografieren oder Filmen von Missbrauchshandlungen ist eine besondere Form sexuellen Missbrauchs.

Betroffen? Besorgt? Hier weitere Informationen >>>  Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

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