Kosten

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen:

Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden von Ihrer Kasse übernommen. Danach wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Genehmigt Ihre Kasse diesen, so werden auch die Kosten für die weiteren Therapiestunden übernommen. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte in jedem Quartal mit.


Mitglieder privater Krankenkassen/Beihilfe:

Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind gesetzlich vorgegeben. Die privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfe übernehmen in aller Regel die Kosten hierfür. Es empfiehlt sich, in Ihrem Versicherungstarif nachzusehen, wie viele erstattungsfähige Psychotherapeutensitzungen pro Jahr von Ihrem Versicherer übernommen werden.

Selbstzahler:

Sollten Sie Ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen wollen oder eine Beratung zu Themen wünschen, die außerhalb der von den Kassen übernommen Leistungen liegt, ist es selbstverständlich auch möglich, die Sitzungen selbst zu bezahlen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GÖA/GOP); die Überweisung des Betrags erfolgt nach Rechnungserhalt.

Ausfallhonorar:

Jeder Termin wird von mir fest eingeplant und vorbereitet. Nur so kann ich gewährleisten, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Wenn ein geplanter Termin aber nicht wahrgenommen oder nicht spätestens 48h vorher telefonisch oder per Mail abgesagt wird, kann diese Stunde nicht mehr neu vergeben werden. Aus diesem Grund wird in jenem Fall ein Ausfallhonorar von 80€ in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Termin z.B. durch Krankheit ohne Attest, Autopannen, unerwartet längere Arbeitszeiten o.ä. versäumt wird, da solche Risiken im Verantwortungsbereich des Kindes oder Jugendlichen und seiner Eltern liegen.

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